Aus versicherungstechnischen Gründen benötigen wir von jedem Sportler der Abteilung HSG Schwimmteam einen jährlichen Nachweis - Einreichung bis zum 31.1. des Kalenderjahres - über dessen Sportgesundheit für die Teilnahme am Training und an Wettkämpfen. Eine EINFACHE Bestätigung des Arztes genügt. Neumitglieder müssen mit Abgabe des Aufnahmeantrages diesen Nachweis erbringen.
Grundlage für Wettkampfsportler ist:
Die ärztlich attestierte Eignung für den Sport ist nicht nur in eigenem Interesse, sondern auch Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen.
Auszug aus den ab 01.01.2004 gültigen Wettkampfbestimmungen des DSV:
§ 7 Sportgesundheit:
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltung haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihm gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist diese Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
(3) -
(4) Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das
Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten
Schwimmer abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen
ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von
gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt,
ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.